Formulare

 

Mitgliedschaft

Der Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft bei den Sportschützen Ruderting kann auf folgender Seite heruntergeladen werden:

Mitgliedschaft

 

 

Formulare des BSSB

Waffenrecht / Anträge / Bescheinigung Bedürfnis nach §27 SprenG.

Formulare des BSSB

 

Beachte bitte folgende Hinweise zum Ausfüllen der Bestätigungsvordrucke des BSSB:

Angaben des Antragstellers:

  • Alle Felder des jeweiligen Vordrucks des BSSB müssen am Computer oder mit gut leserlichen Druckbuchstaben ausgefüllt werden.
  • Ohne Schützenausweisnummer kann keine Bearbeitung erfolgen.

Angaben des Vereins:

  • Zu beachten ist, dass nur der vertretungsberechtigte Vorstand unterschreiben darf. Die Anträge müssen mit einem Stempelabdruck des Vereinsstempels versehen sein. Die Unterschrift dient zur Bestätigung über die Mitgliedschaft des Antragstellers im Verein/Verband, zur Bestätigung der Richtigkeit aller gemachten Angaben sowie als Grundlage der Verbandsbestätigung. Zu bedenken ist, dass bei Unregelmäßigkeiten die persönliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden kann.

Nachweis der Sportschützeneigenschaften:

  • Verwenden Sie bitte unseren Vordruck, den der Verein unterschreiben und stempeln muss. Ganz wichtig ist die Angabe der Disziplinnummer: nur das Schießen auf Grundlage der Sportordnung ist von einem waffenrechtlichen Bedürfnis umfasst.
  • Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Vorgaben über die Regelmäßigkeit einhalten. Die Regelmäßigkeit ist erfüllt, wenn Sie 12 aufeinanderfolgende Monate eingetragen haben und in dieser Zeit jeden Monat eine Einheit, bzw. bei Unterbrechungen 18 Einheiten der Sportordnung entsprechend nachweisen.
  • Anträge, die keine 12 Monate nachweisen, können nicht bearbeitet werden und verursachen zusätzlichen Schriftverkehr und Kosten.
  • Anstelle des Vordrucks ‘Nachweis der Sportschützeneigenschaften‘ können Kopien von Schießbüchern, Auszüge aus Schießkladden, Urkunden o.ä. eingesendet werden, sofern auf diesen die Disziplin durch Angabe der Disziplinnummern klar ausgewiesen ist.

Verfahrensablauf und Gebührenerhebung:

  • Der Antragsteller schickt den Antrag über den Verein an den Bayerischen Sportschützenbund e. V. Eine elektronische Übermittlung ist nicht möglich! Die Gebührenerhebung erfolgt unabhängig des Ergebnisses der Bedürfnisprüfung. Die Gebühr ist im Vorfeld der Antragstellung auf das Konto des BSSB zu überweisen.

Formulare Behörden Waffenrecht

Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, An- und Abmeldung von Waffen, Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse im nichtgewerblichen Bereich.

Bedürfnisbestätigungen müssen zum Antrag von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Original an die jeweilige Behörde gesendet werden.

Waffenrecht Landkreis Passau   Waffenrecht Stadt Passau   Waffenrecht Freyung-Grafenau

 

Anmeldung von Waffen

  • Innerhalb von 14 Tagen muss der Erwerb einer Waffe der Behörde gemeldet werden.
  • Innerhalb von 6 Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden.
  • Die "gelbe" Waffenbesitzkarte dürfen insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erworben werden. Bei mehr als 10 eingetragenen Waffen in der gelben WBK erfolgt die Eintragung der weiteren Waffen in die grüne WBK mit entsprechender Bedürfnisbegründung und Voreintrag.
  • Für das Fortbestehen des Bedürfnisses zum Besitz von Schusswaffen und Munition muss mindestens einmal alle 3 Monate oder mindestens 6x innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils 12 Monaten mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe der Schießsport betrieben werden.
    Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis für Waffen beider Kategorien zu erbringen.
    Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe zehn Jahre vergangen, genügt die Mitgliedschaft im Schießsportverein.

Das Waffengesetz Online finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html.

Formulare Behörden Sprengstoffrecht

Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse im nichtgewerblichen Bereich. Die Erlaubnis nach §27 SprenG. muss alle 5 Jahre verlängert werden! Achtet dabei, dass der Antrag frühzeitig (ca. 3 Monate vor Ablauf) bereits dem Landratsamt zur Bearbeitung übermittelt wird.

Sprengstoffrecht Landkreis Passau   Sprengstoffrecht Stadt Passau   Sprengstoffrecht Freyung-Grafenau

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 SpengV.

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bereits zur Fachkunde-Schulung benötigt und ist ein Jahr gültig.
  • Da die Überprüfung sehr lange dauern kann, muss Diese bereits frühzeitig beantragt werden.

Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach §27 SprenG.

  • Laden und Wiederladen von Patronen
  • Schießen mit Vorderlader Waffen
  • Schießen mit Böllern (Handböller, Standböller, Böllerkanone)

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